BEHANDLUNGSKOSTEN
 Termine nach Vereinbarung

Erstgespräch
📍 Dauer: max. 20 Minuten
💶 Kosten: 20 €

Zum gegenseitigen Kennenlernen und für eine erste Anamnese.



Behandlung / Folgebehandlung
📍 Dauer: ca. 45 Minuten
💶 Kosten: 60 €

Individuelle Behandlung auf Basis der ausführlichen Anamnese.

 

- ZUR INFORMATION -

Am 26. Februar 2013 ist das neue Patientenrechtegesetz in Kraft getreten, das auch Behandlungen durch Heilpraktiker betrifft. Ein wesentlicher Bestandteil dieses Gesetzes ist der Behandlungsvertrag, der die Aufklärung des Patienten bezüglich der praxisüblichen Behandlungskosten und eine schriftliche Einwilligung von Patient und Behandler umfasst. Gesetzliche Krankenversicherungen erstatten die Kosten für Heilpraktiker nicht. Eine Kostenerstattung ist möglich durch eine private Krankenversicherung, sowie durch eine private Zusatzversicherung. Die Höhe der Erstattung ist vertragsabhängig unterschiedlich. Die Versicherungen beziehen ihre Verträge in der Regel auf das GebüH, das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker. Hierbei handelt sich sich um ein unverbindliches Leistungsverzeichnis, mit veralteten Gebührensätzen aus dem Jahr 1985. Ich rechne im Rahmen meiner Behandlungen die Leistungen entsprechend meinem zeitlichen Gesamtaufwand ab. Da meine Rechnungen unabhängig von eventueller Erstattung durch private Krankenversicherung oder Beihilfe in vollem Umfang zu begleichen sind, sollten Sie sich ggf. vorab nach den Erstattungsmodalitäten Ihrer Versicherung erkundigen.

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